Verordnung zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 21.11.2021 |
Die aktuelle Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle (Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO) vom 19. November 2021 trat mit dem heutigen Tag in Kraft.
Insbesondere der § 15 Außerschulische Bildung (Seite 9) wird viele unserer Verbandsmitglieder interessieren. Für alle stellen wir die aktuelle Verordnung hier noch einmal zum Nachlesen zur Verfügung.
Zuletzt geändert am: 22.11.2021 um 08:16
Zurück zur ÜbersichtFachtag unter dem Motto: „Bloß keine Auseinandersetzung!? Konflikte und der Umgang damit als Grundlage für ein demokratisches Miteinander in der Ausbildung“
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